Am 5. März 2020 diskutierten in der Bonner Akademie Peter Biesenbach MdL, Minister der Justiz des Landes NRW, Barbara Stockinger, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Richterbundes und Richterin am Münchener OLG, Prof. Dr. Ralf Höcker, Anwalt für deutsches Presserecht und Dr. Frank Bräutigam, ARD-Rechtsexperte und Journalist, zum Thema „Im Namen des Volkes – über die Akzeptanz und Vermittelbarkeit von Gerichtsurteilen“. Durch den Abend führte Andrea Oster, Journalistin und Moderatorin beim WDR.
Bilder: BAPP / Günther Ortmann
In seiner Begrüßung leitete Prof. Bodo Hombach in das Thema des Abends ein und verwies darauf, dass sich das natürliche Rechtsempfinden nicht immer mit den gefällten Urteilen decke und dass der Rechtsfrieden darunter leide, wenn Vermögensschäden härter bestraft werden als Persönlichkeitsschäden. Laut Prof. Hombach sei das „Recht dehnbarer als das Vertrauen der Gesellschaft“. Grundlegend sei, dass die Rechtsstaatlichkeit vor staatlichen Übergriffigkeiten schütze und der Schutz der Allgemeinheit im Vordergrund stehe.
Minister Peter Biesenbach MdL stellte in seiner einleitenden Rede klar, dass die These des sinkenden Vertrauens in den Rechtsstaat nicht zutreffe. Der überwiegende Teil der Bevölkerung weiß den Rechtsstaat zu schätzen. Dennoch kann sich der Justizminister mit den stabilen Umfragewerten nicht zufriedengeben, 69% Zustimmung für den Rechtsstaat seien nicht genug: „Wir wollen und wir müssen besser werden“. Die überwiegende Zahl der gerichtlichen Vorgänge gelingt gut und findet keine große Beachtung, erläuterte Minister Biesenbach. Einige wenige Fälle verzerren mit ihrer Dramaturgie jedoch das Bild, beispielsweise die Fälle Sami A., der Hambacher Forst oder der Fall Lübke. Diese Fälle erregen großes Aufsehen und nehmen aufgrund ihrer Komplexität viel Zeit in Anspruch. Zudem habe sich die Berichterstattung geändert, Gerichte würden heute viel stärker personalisiert. Der Inhalt eines Artikels ist zweitrangig, Titel und Intro entscheiden über Leserzahlen, so Minister Biesenbach. Die Jugend informiere sich nicht mehr über Printmedien und TV in Echtzeit, sondern in sozialen Medien. Für die Medien sind die Klickzahlen und damit die Wirtschaftlichkeit eines Artikels wichtig, danach werden die Themen ausgesucht. Minister Biesenbach äußerte in seiner Rede den Wunsch, dass Richter ihre Urteile ausführlicher erklären, „ich habe jedoch nicht die Haltung, dass sich das ändert“: Richter sprechen ihre Urteile, aber nicht über die Urteile. Deswegen müsse man versuchen mit den Erläuterungen von Pressesprechern ein Stück Medienarbeit zu leisten, wozu die Pressestellen quantitativ und qualitativ ausgebaut werden müssen. Nicht zuletzt gehöre auch Disziplin dazu: Politiker haben eine Vorbildfunktion und die Pflicht, unabhängige Gerichte zu verteidigen.
In der anschließenden Podiumsdiskussion betonte Prof. Dr. Höcker, dass die Akzeptanz in den Rechtsstaat zu Recht sehr hoch sei. Zivilgesellschaftliche Urteile seien schwieriger zu kommunizieren, viel Kritik gebe es vor allem im Strafrecht und im Medienbereich. Dr. Bräutigam ergänzte, dass diese Einzelfälle zum Teil sehr dominant seien, was einen enorm hohen Schaden herbeiführe. Eine gute Aufstellung und Ausrüstung der Pressestellen sei wichtig, um die Urteile zu erklären und besser mit den Diskussionen umgehen zu können. Die Frage sei, so Minister Biesenbach, „ob wir immer auf die Bereitschaft treffen, sauber zu berichten“. Der Anteil der Berichterstattung sei nicht proportional zu dem, was wirklich passiere. Es sei notwendig, dass die Medien nicht nur aufgrund der Quote berichten. Prof. Dr. Höcker brachte den Vorschlag ein, Vorschriften für die journalistische Arbeit übersichtlich in einem Gesetz festzulegen, was die Arbeit für Journalisten und die Justiz erheblich vereinfachen würde. Die Aufgabe von Medienrechtlern sei es auch, die Qualität der Berichterstattung zu erhöhen. Laut Dr. Bräutigam gebe es jedoch auch viele positive Beispiele für die Pressarbeit der Justiz. Frau Stockinger erklärte, dass sich im Bereich der Pressearbeit von Gerichten in den vergangenen Jahren schon sehr viel getan habe, die Gerichte zunehmend mehr erklären und ihre Mitarbeiter auch entsprechend ausbilden.
Laut Minister Biesenbach steht die Debatte über Hass-Kommentare im Internet noch am Anfang. Die Justiz brauche Zeit, um einen Weg festzulegen und Urteile, die die Richtung vorgeben. In sozialen Medien werden Dinge falsch dargestellt, erläuterte Prof. Dr. Höcker, und es sei Aufgabe der Justiz, dagegen zu halten und in Echtzeit – beispielsweise auf Twitter – zu reagieren und mitzudiskutieren. Hierfür brauche es ausreichend, mit Volljuristen besetzte, Stellen. „Die Kombination von Medien und Recht ist nichts Neues“, so Prof. Dr. Höcker, die Verfahren haben immer öffentlich stattgefunden. Bezüglich der sozialen Medien müsse man jetzt die passende Kommunikation mit der breiten Öffentlichkeit finden. Frau Stockinger äußerte ihre Zweifel daran, ob diese Kommunikation über kurze Beiträge bei Twitter möglich sei und Dinge so passend erklärt werden können. Im Rahmen des NSU-Prozesses „haben wir unendlich oft versucht zu erklären, was passiert, warum es passiert und warum etwas auch nicht passiert“. Die Moderatorin des Abends, Frau Oster, stellte den Diskutanten die Frage, ob es den Unmut gibt, weil die Justiz oft politische Lösungen finden muss, die die Politik nicht gefunden hat, Beispiel Fahrverbote. Herr Dr. Bräutigam verwies darauf, dass die Gerichte bezüglich der Fahrverbote sehr stark kritisiert wurden, die Kritik jedoch an der falschen Stelle angebracht würde. Hier läge die Aufgabe bei der Politik, die sich dann nicht beschweren dürfe, wenn Dinge in Karlsruhe entschieden werden.